Steueranwalt Christoph Hussy

Ihr Steueranwalt als kompetenter Ansprechpartner, wenn es um schwierige Situationen rund um steuerliche Fragen geht.

Ihr Fachanwalt für Steuerrecht: Ihr Problemlöser in Steuerfragen

Steueranwalt Christoph Hussy

Steuerrecht in seiner Komplexität ist selbst für Fachleute nicht in allen Details beherrschbar. Ihr Steueranwalt hat sich spezialisiert auf die Lösung von Problemen mit Finanzamt und Steuerfahndung. Wir sind da, wenn andere nicht mehr weiter wissen.

Erfahren Sie, welche Leistungen wir anbieten – oder rufen Sie uns an und reden mit uns.

Ob als Unternehmer, Privatperson oder Steuerberater –
wir sind für Sie da!

Steueranwalt Christoph Hussy

Einblicke in die Kanzlei Steueranwalt Christoph Hussy

Neues aus dem Steuerrecht

Aktuelle Neuigkeiten

  • Microsoft haftet für einwilligungsfreie Cookie-Speicherung über Webseiten Dritter

    Willigen Endnutzer nicht in die Speicherung von Cookies auf ihren Endgeräten gegenüber den Webseiten-Betreibern ein, die Cookies verwenden, haftet die hier beklagte Microsoft-Tochter für die mit ihrer Unternehmenssoftware begangene Rechtsverletzung. Es entlastet sie nicht, dass nach ihren AGB die Webseiten-Betreiber für die Einholung der Einwilligung verantwortlich sind. Das OLG Frankfurt hat Microsoft verpflichtet, es zu unterlassen, ohne Einwilligung Cookies auf Endeinrichtungen der Klägerin einzusetzen (Az. 6 U 192/23).

  • BGH setzt erstmals Maßstab für Zinsanpassung fest

    Vor 20 Jahren entschied der BGH, dass Kunden mit Prämiensparverträgen Rückzahlungen erhalten - nun steht der Berechnungsmaßstab fest. Danach soll die Zinsberechnung auf Grundlage der Umlaufrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit erfolgen (Az. XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23). Auf diese Entscheidungen des BGH weist die BRAK hin.

  • EU-Kommission konsultiert zur elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung gemäß Art. 151 Mehrwertsteuerrichtlinie

    Die EU-Kommission konsultiert bis 13.09.2024 zu einem Richtlinienvorschlag, der die MwSt-Richtlinie 2006/112/EG abändern und mit dem eine elektronische Befreiungsbescheinigung eingeführt werden soll.

Gut zu wissen

FAQ

Das Honorar bemisst sich nach dem Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Bei bloßer Beratung oder Steuerstrafverteidigung rechne ich nach Zeitaufwand ab. Die Stundensätze liegen je nach Inhalt zwischen 150 Euro und 280 Euro.

Im Zweifel den gesamten bisherigen Schriftverkehr und soweit vorhanden Steuererklärungen, Bescheide und Belege. Bei Unsicherheit einfach nachfragen.

Ich selbst plane immer eineinhalb Stunden pro Gespräch ein. Es dauert selten länger, oft ist es kürzer.

Ich gewinne gerne. Deshalb werde ich ehrlich sagen, wenn die Sache keinen oder nur Aussicht auf wenig Erfolg hat. Oder wenn ich glaube, nicht der richtige Anwalt zu sein.

Kontaktieren Sie uns

Was können wir für Sie tun?

Wissen Sie schon, was Sie sich wünschen? Haben Sie eine spezielle Frage oder besondere Pläne? Dann beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben per E-Mail oder über das Kontaktformular. Alternativ freuen wir uns auch über einen Anruf von Ihnen. Wir beraten Sie schnell, unverbindlich und umfassend!

Kontaktieren Sie uns

Was können wir für Sie tun?

Wissen Sie schon, was Sie sich wünschen? Haben Sie eine spezielle Frage oder besondere Pläne? Dann beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben per E-Mail oder über das Kontaktformular. Alternativ freuen wir uns auch über einen Anruf von Ihnen. Wir beraten Sie schnell, unverbindlich und umfassend!

Cookie Consent mit Real Cookie Banner